Der Verein bezeichnet eine freiwillige und auf Dauer angelegte Vereinigung von natürlichen und/oder juristischen Personen zur Verfolgung eines bestimmten Zwecks, die in ihrem Bestand vom Wechsel ihrer Mitglieder unabhängig ist.
Eine Genossenschaft ist ein Zusammenschluss von natürlichen beziehungsweise juristischen Personen, deren Ziel der Erwerb oder die wirtschaftliche beziehungsweise soziale Förderung ihrer Mitglieder durch einen gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb ist.
Eine Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV) ist eine auf dem Recht der Europäischen Union basierende Gesellschaft
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung, abgekürzt GmbH, ist nach deutschem Recht eine Rechtsform für eine juristische Person des Privatrechts, die zu den Kapitalgesellschaften gehört.
Ab sofort regelmäßig für alle, die gemeinsam mehr Geschäft machen wollen:
- Max. 15 Teilnehmer
- Jede Branche nur einmal im Call
- Stellen Sie sich selbst vor und empfehlen Sie sich den anderen Teilnehmern.
- Kostenfreier Einstieg.
Melden Sie sich unter info@bcoop.eu ODER info@beuf-ev.de an. Oder rufen Sie uns an.
Fragen Sie nach Herr Bernd Liebholz 06343 988300 oder Frau Kerstin Mielke-Köpp 030 49784172.